Info zum Wegfall der Fernsehversorgung über die Betriebskostenabrechnung
Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
unsere Wohnungsbestände verfügen über einen Multimedia-Anschluss, über den Sie bereits heute Kabel-Fernsehen empfangen und schnelles Internet nutzen können. Die Kosten von € 7,00/Monat für den Kabel-TV-Empfang wurden bisher zentral über die Nebenkosten-abrechnung abgerechnet. Der Gesetzgeber hat mit dem Telekommunikations-modernisierungsgesetz den Wegfall der Umlagefähigkeit der Fernseh-versorgung zum 30.6.2024 über die Betriebskostenabrechnung beschlossen. Die Genossenschaft wird deshalb die Versorgungsverträge mit der Vodafone Deutschland GmbH zum 30.4.2024 kündigen. Ab 1.5.2024 kann somit jeder Mieter/in den Anbieter für Fernseh- und Radiosignale vorfristig frei wählen. Dieses kann über den Kabel- oder Telefonanschluss erfolgen.