Mitgliederversammlung 2020

Sehr geehrte Mitglieder der Wohnungsbaugenossenschaft „Gut Heim“ eG,

aufgrund der derzeitigen Coronapandemie haben sich Vorstand und Aufsichtsrat in ihrer gemeinsamen Sitzung am 11.5.2020 dazu entschieden, im Geschäftsjahr 2020 keine Mitgliederversammlung im herkömmlichen Rahmen abzuhalten. Dies soll ins-besondere dem Schutz unsere älteren Mitglieder und gesundheitlichen Risiko-gruppen dienen. Durch diese Maßnahme soll verhindert werden, dass es zu Infektionen mit dem COVID-19-Virus kommt. Gegenstand der Mitgliederver-sammlung wäre die Feststellung des Jahresabschlusses, die Gewinnverwendung und die Entlastung der Gremien. 

Nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht können Jahresabschlüsse, deren Feststellung im Jahr 2020 erfolgen soll, abweichend von § 48 Abs. 1 GenG auch durch den Aufsichtsrat festgestellt werden (Art. 2 § 3 Abs. 3 Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht). Die Gremien der Genossenschaft haben sich deshalb dazu entschlossen, dass der Aufsichtsrat ausnahmsweise die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 vornimmt. Diese Feststellung ist nach Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 durch den Aufsichtsrat am 11.5.2020 erfolgt. 

Die Prüfung unseres Jahresabschlusses durch den gesetzlichen Prüfungsverband wird am 29.6.2020 beginnen. Nach Abschluss der Prüfung werden wir den Jahres-abschluss zum 31.12.2019, den Bericht des Vorstandes und das Prüfungser-gebnisses des Prüfungsverbandes auf unserer Homepage veröffentlichen. Zudem besteht die Möglichkeit der schriftlichen oder telefonischen Anfrage zum Jahres-abschluss per 31.12.2019 an den Vorstand bzw. Aufsichtsrat. Dazu können Sie die im Internet veröffentlichten E-Mail-Adressen für den Vorstand und den Aufsichtsrat verwenden. Gerne können Sie Ihre Anfragen auch schriftlich per Brief an die Gremien der Genossenschaft richten.

 

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