Aus unserer Satzung

 

§ 2 Zweck und Gegenstand der Genossenschaft

 

(1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozialverantwortliche Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft.

(3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.

 

§ 3 Mitglieder

 

Mitglieder können werden:

a) natürliche Personen, wobei minderjährige Kinder von Genossenschaftsmitgliedern durch ein erziehungsberechtigtes Genossenschaftsmitglied zu vertreten sind.

b) Personengesellschaften des Handelsrechts sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

 

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

 

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer schriftlichen, unbedingten Beitrittserklärung des Bewerbers. Über die Aufnahme beschließt der Vorstand. ...

 

§ 5 Eintrittsgeld

 

Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld von 30 Euro zu zahlen. ...

 

§ 7 Kündigung der Mitgliedschaft

 

(1) Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären.

(2) Die schriftliche Kündigung muss sechs Monate vorher dem Vorstand der Genossenschaft zugegangen sein.

 

§ 14 Wohnliche Versorgung der Mitglieder

 

(1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung ... steht ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs-/Dienstleistungen ausschließlich Mitgliedern der Genossenschaft zu.

 

§ 17 Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben

 

(1)  Das Mitglied beteiligt sich an der Genossenschaft aufgrund einer schriftlichen, unbedingten Beitrittserklärung durch Übernahme eines oder mehrerer Geschäftsanteile. Der Geschäftsanteil wird auf 160,00 Euro festgesetzt.

(2) Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen Pflichtanteil zu übernehmen. Dieser Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen.

(3) Jedes Mitglied, dem eine Wohnung überlassen wird, muss entsprechend dem gemeinsamen Beschluss vom Vorstand und Aufsichtsrat weitere Anteile übernehmen.

 

 

 Die vollständige Satzung können Sie während der Öffnungszeiten in unserer Geschäftsstelle einsehen.

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